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Finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Treppenlifts durch Ihre Krankenkasse

Treppenlifte, Zuschüsse beantragen

Noch vor dem Kauf eines Treppenlifts sollten Sie sich genau darüber informieren, welche Fördergelder Ihnen zustehen und diese auch zeitnah beantragen. Ist der Einbau bereits abgeschlossen, ist es nur selten der Fall, dass Fördergelder auch im Nachhinein bewilligt werden. 

Finanziell schwächere Menschen erhalten unter Umständen auch Hilfe vom Sozialamt, nach einem Berufsunfall hilft die Berufsgenossenschaft usw. Möglichkeiten der Förderungen haben wir im Folgenden erläutert.

Neben diesem Ratgeber Artikel stehen wir Ihnen selbstverständlich für alle Fragen rund um Fördergelder beim Treppenlift-Kauf zur Verfügung und erläutern Ihnen gerne die Möglichkeiten einer Förderung.

Zuschüsse sichern bei der Krankenkasse

Für die Anschaffung von Pflege- und Hilfsmitteln können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden und auch einen Pflegekostenzuschuss beantragen, mit den wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie der Einbau eines Treppenlifts gefördert werden. Unter welchen Umständen Sie diesen Zuschuss erhalten, können Sie in wenigen Minuten bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Diesen Einfluss hat Ihr Pflegegrad auf den Kauf

Wussten Sie bereits, dass schon ab Pflegegrad 1 eine Teilfinanzierung per Zuschuss mit bis zu 4.000 Euro für Liftsysteme möglich ist? Da Mobilität besonders im Alter noch einen großen Einfluss auf die Lebensqualität hat, unterstütz Sie die Pflegerkasse beim Kauf eines Treppenlifts.

Unterstützung von der KfW

Die KfW bietet gleich zwei Programme zur Förderung von altersgerechtem Bauen:

  • Altersgerecht umbauen (199): Zinsgünstige Kredite
  • Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss (455): Ggf. Zuschuss zu den Anschaffungskosten eines Liftsystems

Steuervergünstigungen beim Treppenlift Kauf

Wenn Sie einen Umbau planen, welcher den Zweck hat, die Barrierefreiheit zu gewährleisten, sind diese Umbaumaßnahmen oftmals von der Steuer absetzbar. 

Berufsgenossenschaften helfen beim Treppenlift Kauf

Auch die Berufsgenossenschaften unterstützen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrem Wunsch nach Mobilität im eigenen Heim. Die genauen Bedingungen sollten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft erfragen. Wenn Ihre Einschränkungen auf eine Berufskrankheit zurückzuführen sind, haben Sie gute Aussichten auf eine angemessene Förderung.

Unterstützung von der Kriegsopferfürsorge

Als Kriegsversehrte können Sie außerdem Hilfe bei der Kriegsopferfürsorge beantragen.

Sie haben Fragen zur Förderung und wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns an und wir besprechen Ihre Möglichkeiten zu Ihrem Wunschtermin!

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