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Jetzt Vorteile sichern: So setzen Sie Ihren Treppenlift von der Steuer ab

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Die Anschaffungskosten eines Treppenlifts variieren stark und sind abhängig vom Modell, Ausstattung und den baulichen Gegebenheiten Ihres Treppenhauses. Meist bedarf der Kauf einer genauen Planung. Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Steuererklärung einen Teil Ihrer Ausgaben zurückzuholen. Das Finanzamt erkennt neben, pflege- oder krankheitsbedingten Ausgaben, beispielsweise für Medikamente und Arztkosten, auch die Ausgaben für einen Treppenlift als medizinisches Hilfsmittel und somit als “außergewöhnliche Belastung” an. Wie viel Ihnen genau erstattet wird hängt von Ihrer individuellen Einkommens- und Familiensituation ab.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Treppenlift von der Steuer absetzen möchten

Die Kosten für einen Treppenlift können steuerlich in Abzug gebracht werden, sobald gewisses Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Einbau Ihres Lifts um eine außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG handelt. Diese liegt laut Gesetzt dann vor, wenn ein Treppenlifteinbau medizinisch erforderlich und dieses Erfordernis hinreichend gerechtfertigt ist. Gründe wie Komfortsteigerung erkennt das Finanzamt nicht an.

Außerdem muss der finanzielle Aufwand, den der Einbau eines Treppenlifts mit sich bringt, verhältnismäßig sein. Das heißt, dass Sie bei geringem Einkommen nicht davon ausgehen können, die Ausgaben für ein Modell der Luxusklasse erstattet zu bekommen.

Mit einem Attest Ihres Arztes können Sie dem Finanzamt einen seriösen Beleg für die medizinische Notwendigkeit des Lifts vorlegen. Eine ärztlich attestierte Notwendigkeit klärt auch mögliche Grenzfälle. Eine Stellungnahme Ihres Arztes kann verdeutlichen, dass der Lift ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist, welcher der Heilung von Verletzungen, nach Operationen oder bei chronischen Beschwerden der Linderung dient.

Sie haben einen anerkannten Pflegegrad? Dann können Sie, zusätzlich zum möglichen steuerlichen Abzug einen Behinderten-Pauschbetrag wischen 310 Euro und 3700 Euro geltend machen. Was Ihnen genau zusteht, hängt vom Umfang der jeweiligen Behinderung ab. Der Pauschbetrag für blinde und hilflose behinderte Menschen beträgt beispielsweise 3700 Euro.

Sobald Sie die Stellungnahme beziehungsweise das Attest Ihres Arztes erhalten haben, sollten Sie den Punkt “Außergewöhnliche Belastung” auf Seite 3 im Hauptvordruck Ihrer jährlichen Steuererklärung ausfüllen. Diese reichen Sie dann mit den entsprechenden Rechnungen für Ihren Treppenlift beim zuständigen Finanzamt in Kopie ein. Als berücksichtigungsfähige Kosten können Sie jedoch auch noch Reparatur-, Wartungs- und Montagekosten eintragen. Heben Sie unbedingt alle Rechnung und ärztlichen Dokument auf. So sind Sie für Rückfragen jederzeit gewappnet und können bei Bedarf, fehlende Unterlagen zeitnah einreichen.

Achtung! Sie können die Kosten des Treppenlifts in voller Summe im Jahr der Anschaffung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Anerkennung der Kosten in späteren Jahren ist nicht möglich.

Kredit für den Treppenlift von der Steuer absetzen

Prinzipiell können Sie sogar Kreditzinsen, die für Ihr Treppenlift-Darlehen in späteren Jahren fällig werden, steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie jedoch zwei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie mit Ihren Kosten für außergewöhnliche Belastungen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Ihnen im Jahr der Anschaffung des Treppenliftes das Geld gefehlt hat, um den Lift direkt zu finanzieren. Hierfür können Sie beispielsweise Kontoauszüge aus dem gefragten Jahr einreichen und eine formlose, schriftliche Stellungnahme zu Ihrer finanziellen Situation einreichen. Es muss deutlich werden, dass die Aufnahme eines Kredites notwendig war.

Vorsicht! Haben Sie für die Anschaffung Ihres Lifts finanzielle Zuschüsse, beispielsweise von der Pflegekasse, der Krankenkasse, einer privaten Versicherung genehmigt bekommen, werden diese zuerst von den Anschaffungskosten abgezogen.

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